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Schulbegleitung bei ADHS beantragen: So gehen Eltern vor

Ihr Kind kommt im Unterricht nicht zurecht, wird immer wieder vor die Tür geschickt oder steht kurz vor dem Schulausschluss? Dann taucht oft der Begriff Schulbegleitung auf. Viele Eltern wissen nicht, wo sie anfangen sollen.

Eine Schulbegleitung kann Kinder mit ADHS im Schulalltag unterstützen, wenn ihre Teilhabe an der Schule deutlich beeinträchtigt ist. Bei ADHS wird sie in der Regel als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII beim Jugendamt beantragt. Die Hürden sind unterschiedlich, gute Unterlagen machen einen großen Unterschied.

ADHS Pädagogik ist ein pädagogisches Konzept für die Erziehung von Kindern mit ADHS, entwickelt von Julian Fricke. Es begleitet Familien auch auf dem Weg durch Schule und Jugendhilfe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig ist bei ADHS meist das Jugendamt.
  • Voraussetzung ist eine deutliche Beeinträchtigung der Teilhabe, nicht allein die Diagnose.
  • Eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme und ein Bericht der Schule sind wichtig.
  • Jugendämter entscheiden unterschiedlich. Bei einer Ablehnung können Eltern Widerspruch einlegen.

Was macht eine Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung, oft auch Integrationshelferin oder Integrationshelfer genannt, ist im Unterricht an der Seite des Kindes. Sie hilft, Aufgaben zu strukturieren, bei Überforderung rechtzeitig gegenzusteuern, Pausen zu gestalten und Konflikte mit anderen Kindern zu entschärfen. Sie unterrichtet nicht, sondern macht Lernen und Teilhabe möglich.

Wann ist eine Schulbegleitung möglich?

Nach § 35a SGB VIII haben Kinder Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für ihr Alter typischen Zustand abweicht und dadurch ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung droht. Die Diagnose ADHS allein reicht oft nicht. Entscheidend ist, wie stark das Kind im Schulalltag eingeschränkt ist.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. Gespräch mit der Schule: Was hat die Schule schon versucht? Bitten Sie um einen schriftlichen Bericht, der die Schwierigkeiten im Alltag beschreibt.
  2. Fachliche Stellungnahme: Eine Kinder- und Jugendpsychiaterin, ein Kinder- und Jugendpsychiater oder eine Psychotherapeutin bzw. ein Psychotherapeut beschreibt die seelische Situation Ihres Kindes.
  3. Antrag beim Jugendamt: Formlos schriftlich reicht. Bewahren Sie eine Kopie auf und notieren Sie das Datum.
  4. Hilfeplangespräch: Das Jugendamt lädt zu einem Gespräch ein. Beschreiben Sie konkrete Situationen aus dem Alltag.
  5. Bescheid prüfen: Wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb der Frist Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei beraten.

Was außerdem in der Schule helfen kann

  • ein fester Platz nahe der Lehrkraft und mit wenig Ablenkung
  • klare Abläufe und kurze, schriftliche Arbeitsaufträge
  • regelmäßige Bewegungspausen
  • ein Nachteilsausgleich, zum Beispiel mehr Zeit bei Arbeiten. Er ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt und wird bei der Schule beantragt.
  • regelmäßiger, kurzer Austausch zwischen Eltern und Lehrkraft

Häufige Fragen

Bezahlen wir die Schulbegleitung selbst?

Als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist die Schulbegleitung für Eltern in der Regel kostenfrei. Einzelheiten klärt das Jugendamt.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das ist sehr unterschiedlich und kann einige Wochen bis Monate dauern. Stellen Sie den Antrag deshalb frühzeitig.

Muss mein Kind dafür Medikamente nehmen?

Nein. Ob Ihr Kind Medikamente nimmt, ist eine eigene ärztliche Entscheidung und keine Bedingung für eine Schulbegleitung.

Unterstützung durch ADHS Pädagogik

Auf der Seite ADHS und Schule finden Sie weitere Hilfen für den Schulalltag. Im ADHS Elterntraining und Coaching begleiten wir Sie auch bei Gesprächen mit Schule und Jugendamt.

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